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Versand von Lithium-LiFePO4-Batterien

Lithium-LiFePO4-AkkuZu den Transportmethoden gehören Luft-, See- und Landtransporte.Als nächstes werden wir die am häufigsten genutzten Luft- und Seetransporte besprechen.

Da Lithium ein Metall ist, das besonders anfällig für chemische Reaktionen ist, lässt es sich leicht ausdehnen und verbrennen.Wenn die Verpackung und der Transport von Lithiumbatterien nicht ordnungsgemäß gehandhabt werden, können sie leicht brennen und explodieren, und es kommt auch von Zeit zu Zeit zu Unfällen.Vorfälle, die durch nicht standardmäßiges Verhalten bei Verpackung und Transport verursacht werden, erhalten immer mehr Aufmerksamkeit.Viele internationale Agenturen haben zahlreiche Vorschriften erlassen, und verschiedene Verwaltungsbehörden sind strenger geworden, haben die betrieblichen Anforderungen erhöht und Regeln und Vorschriften ständig überarbeitet.
Beim Transport von Lithiumbatterien muss zunächst die entsprechende UN-Nummer angegeben werden.Aufgrund der folgenden UN-Nummern werden Lithiumbatterien als sonstige gefährliche Güter der Kategorie 9 eingestuft:
UN3090, Lithium-Metall-Batterien
UN3480, Lithium-Ionen-Batterien
UN3091, Lithium-Metall-Batterien in Geräten
UN3091, Lithium-Metall-Batterien, verpackt mit Ausrüstung
UN3481, Lithium-Ionen-Batterien im Lieferumfang enthalten
UN3481, Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstung verpackt
Anforderungen an die Transportverpackung von Lithiumbatterien

1. Unabhängig von Ausnahmen müssen diese Batterien unter Einhaltung der in den Vorschriften festgelegten Beschränkungen transportiert werden (Gefahrgutverordnung 4.2, geltende Verpackungsvorschriften).Gemäß den entsprechenden Verpackungsanweisungen müssen sie in der UN-Spezifikationsverpackung gemäß den DGR-Gefahrgutvorschriften verpackt werden.Die entsprechenden Nummern müssen sorgfältig auf der Verpackung angegeben sein.

2. Die Verpackung, die den Anforderungen entspricht, mit Ausnahme der Kennzeichnung mit der zutreffenden, korrekten Versandbezeichnung und UN-Nummer, dieIATA9 Gefahrgutkennzeichnungmuss ebenfalls auf dem Paket angebracht werden.

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UN3480- und IATA9-Gefahrgutetikett

3. Der Versender muss das Gefahrgutdeklarationsformular ausfüllen;das entsprechende Gefahrgutpaket-Zertifikat vorlegen;

Legen Sie einen Transportbewertungsbericht vor, der von einer dritten zertifizierten Organisation ausgestellt wurde, und zeigen Sie, dass es sich um ein Produkt handelt, das der Norm entspricht (einschließlich UN38.3-Test, 1,2-Meter-Fallverpackungstest).

Anforderungen für den Versand von Lithiumbatterien per Luftfracht

1.1 Die Batterie muss die UN38.3-Testanforderungen und den 1,2-m-Fallverpackungstest bestehen
1.2 Die Gefahrgutdeklaration Vom Versender bereitgestellte Gefahrgutdeklaration mit UN-Code
1.3 Auf der Außenverpackung muss das Etikett für 9 gefährliche Güter angebracht sein, und das Betriebsetikett „Nur für den reinen Frachttransport mit Flugzeugen“ muss angebracht sein
1.4 Die Konstruktion muss sicherstellen, dass sie unter normalen Transportbedingungen ein Bersten verhindert und mit wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung äußerer Kurzschlüsse ausgestattet ist.
1.5.Durch die starke Außenverpackung sollte die Batterie vor Kurzschlüssen geschützt werden und in der gleichen Verpackung sollte verhindert werden, dass sie mit leitfähigen Materialien in Berührung kommt, die einen Kurzschluss verursachen können.
1.6.Zusätzliche Anforderungen an den Akku, der im Gerät eingebaut und transportiert werden soll:
1.a.Das Gerät sollte so befestigt sein, dass sich die Batterie in der Verpackung nicht bewegt, und die Verpackungsmethode sollte verhindern, dass die Batterie während des Transports versehentlich startet.
1.b.Die Außenverpackung sollte wasserdicht sein oder durch Verwendung einer Innenauskleidung (z. B. einer Plastiktüte) wasserdicht sein, es sei denn, die strukturellen Eigenschaften des Geräts selbst weisen bereits wasserdichte Eigenschaften auf.
1.7.Lithiumbatterien sollten auf Paletten geladen werden, um starke Vibrationen während der Handhabung zu vermeiden.Verwenden Sie Eckenschutz, um die vertikalen und horizontalen Seiten der Palette zu schützen.
1.8.Das Gewicht eines einzelnen Pakets beträgt weniger als 35 kg.

Anforderungen für den Versand von Lithiumbatterien auf dem Seeweg

(1) Die Batterie muss die UN38.3-Testanforderungen und den 1,2-Meter-Fallverpackungstest bestehen;über ein MSDS-Zertifikat verfügen
(2) Auf der Außenverpackung ist ein Gefahrengutetikett der Kategorie 9 mit Angabe der UN-Nummer anzubringen;
(3) Sein Design kann die Verhinderung eines Berstens unter normalen Transportbedingungen gewährleisten und ist mit wirksamen Maßnahmen zur Verhinderung externer Kurzschlüsse ausgestattet.
(4) Robuste Außenverpackung, die Batterie sollte vor Kurzschlüssen geschützt werden und in derselben Verpackung sollte verhindert werden, dass sie mit leitfähigen Materialien in Berührung kommt, die Kurzschlüsse verursachen können;
(5) Zusätzliche Anforderungen für den Einbau und Transport von Batterien in Geräten:
Das Gerät sollte so befestigt sein, dass es sich in der Verpackung nicht bewegen kann, und die Verpackungsmethode sollte eine versehentliche Aktivierung während des Transports verhindern.Die Außenverpackung sollte wasserdicht sein oder durch Verwendung einer Innenauskleidung (z. B. einer Plastiktüte) wasserdicht sein, es sei denn, die strukturellen Eigenschaften des Geräts selbst weisen bereits wasserdichte Merkmale auf.
(6) Lithiumbatterien sollten auf Paletten geladen werden, um starke Vibrationen während des Handhabungsprozesses zu vermeiden, und Eckenschützer sollten die vertikalen und horizontalen Seiten der Paletten schützen;
(7) Die Lithiumbatterie muss im Behälter verstärkt werden, und die Verstärkungsmethode und -festigkeit sollte den Anforderungen des Einfuhrlandes entsprechen


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 09.09.2022